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BESSPLAN Basis — Kaufbedingungen

Onlinefassung vom 13. Oktober 2026 · basis-rechnung-de-2026-10-13-v1

500 € netto pro Monat · alle Funktionen · 3 Zugänge · bis zu 5 gespeicherte Projekte.

Keine Mindestlaufzeit. Kündbar zum Ende des Nutzungsmonats. 30 Tage Geld zurück.

Anbieter und Lizenzgeber ist die Scale Energy GmbH, Auguststraße 1, 10117 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 260460 B, USt-ID DE368141265. Vertreten durch Elias Aruna, Christoph Kößler und Nikolas Fendel. E-Mail für Vertragsfragen, Kündigung und die Geld-zurück-Garantie: info@scale-energy.eco.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Lizenznehmer ist das bei der Buchung angegebene Unternehmen. Mit dem kostenpflichtigen Abschluss werden diese Bedingungen und die Anlage 1 zur Auftragsverarbeitung (PDF) Vertragsbestandteil. Der Monatsbetrag beträgt 595,00 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Sie erhalten die Rechnung als PDF per E-Mail und bezahlen per Überweisung. Der Onlineabschluss löst eine verbindliche monatliche Zahlungspflicht aus.

1. Zugang und Kündigung

1.1Der Vertrag kommt durch die elektronische Bestätigung mit vollständigem Namen, bestätigter Konto-E-Mail-Adresse und kostenpflichtigem Abschluss zustande. Nach der Unterschrift wird der Zugang manuell innerhalb von bis zu 48 Stunden freigeschaltet. Startdatum des ersten Nutzungsmonats ist der Tag der tatsächlichen Freischaltung. Lizenznehmer ist das im Abschluss angegebene Unternehmen mit Rechnungsanschrift in Deutschland.

1.2Der Zugang wird im Plan Basis gegen eine monatliche Nutzungsgebühr von 500 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gewährt. Dieses Onlineangebot umfasst ausschließlich die monatliche Zahlweise.

1.3Der Plan Basis umfasst alle Funktionen des Dienstes, 3 Zugangskennungen und bis zu 5 gespeicherte Projekte. Neue Projekte legt der Inhaber an; weitere Personen erhalten Zugriff auf die ausdrücklich freigegebenen Projekte. Durch Export und anschließendes Löschen eines abgeschlossenen Projekts wird ein Projektplatz frei. Weitere Kennungen nach Vereinbarung.

1.4Die Nutzungsgebühr beträgt 500,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer (95,00 Euro), insgesamt 595,00 Euro pro Nutzungsmonat. Sie wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von drei Bankarbeitstagen (Montag bis Freitag) ab Rechnungsdatum per Überweisung zu zahlen. Der Lizenznehmer stimmt der Zusendung von PDF-Rechnungen und Vertragsunterlagen an seine bestätigte Konto-E-Mail-Adresse zu. Ein Nutzungsmonat beginnt jeweils am Kalendertag des Startdatums; fehlt dieser Tag im Folgemonat, gilt dessen letzter Kalendertag.

1.5Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit in Textform (E-Mail, Post) an die angegebenen Adressen gekündigt werden. Der Lizenznehmer kann außerdem in seinen Kontoeinstellungen kündigen. Vor Freischaltung beendet eine Kündigung den Vertrag sofort; ein noch nicht begonnener Nutzungsmonat wird nicht berechnet. Danach wird die Kündigung zum Ende des angefangenen Nutzungsmonats wirksam. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

1.6Geld-zurück-Garantie: Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Startdatum ohne Angabe von Gründen beenden. Der Lizenzgeber erstattet in diesem Fall die gesamte bereits gezahlte Nutzungsgebühr innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug für die Zeit der Nutzung.

1.8Gerät der Lizenznehmer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Lizenzgeber den Zugang nach einer Mahnung und einer weiteren Frist von 14 Tagen sperren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

1.9Die Regelungen in den Abschnitten 3., 4. und 5. bleiben auch nach der Kündigung wirksam.

2. Nutzungsrechte

2.1Der Lizenznehmer kann die über den Dienst während der Geltungsdauer dieser Nutzungsvereinbarung erworbenen Daten ohne Einschränkungen weiterverwenden (abgesehen von den Regelungen in Abschnitt 3).

2.2Der Lizenznehmer kann Ergebnisse, die sich aus der Weiterverarbeitung der über den Dienst erworbenen Daten ergeben, weiterverkaufen.

2.3Der Lizenznehmer kann seine Projektdaten jederzeit über die Exportfunktion des Dienstes in einem maschinenlesbaren Format herunterladen. Nach Beendigung bleibt der Zugang hierfür 30 Tage bestehen; danach werden die Daten gelöscht.

3. Nutzungseinschränkungen

3.1Der Lizenznehmer darf die für ihn erstellten Zugangskennungen für den Dienst nicht an Dritte weitergeben.

3.2Der Lizenznehmer darf die über den Dienst zugänglichen Daten nicht als gesamthaften Datensatz rekonstruieren, weitergeben, weiterverkaufen oder in andere Anwendungen einbinden.

3.3Untersagt sind das Zurückentwickeln des Dienstes sowie automatisierte Abrufe, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen.

4. Haftung

4.1Der Dienst unterstützt bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung von Batteriespeicherprojekten. Er ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder ingenieurtechnische Beratung. Berechnungen und Hinweise sind Planungsgrundlagen; die fachliche Verantwortung für Auslegung, Anträge und Umsetzung verbleibt beim Lizenznehmer. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Dienstes ist nicht vereinbart.

4.2Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nutzungsgebühr.

4.3Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen durch ihn oder seine Beschäftigten, für den dadurch entstandenen Schaden.

5. Daten und Datenschutz

5.1Die Daten des Lizenznehmers bleiben dessen Daten. Der Lizenzgeber verarbeitet sie zur Erbringung des Dienstes und nicht zum Training eigener Modelle. Die für den Betrieb erforderlichen technischen Dienstleister werden im Rahmen der Anlage zur Auftragsverarbeitung und der Datenschutzhinweise eingesetzt.

5.2Speicherorte und eingesetzte technische Dienstleister ergeben sich aus der Anlage zur Auftragsverarbeitung und den ergänzenden Datenschutzhinweisen. Eine ausschließliche Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union wird nicht zugesagt. Für erforderliche Übermittlungen in Drittländer gelten die dort beschriebenen rechtlichen Schutzmaßnahmen.

5.3Soweit der Lizenzgeber personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers verarbeitet, gilt die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Sie benennt auch die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und wird mit den Kaufbedingungen vor Einrichtung des Zugangs angenommen.

6. Schlussbestimmung

6.1Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

6.2Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

6.3Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser Nutzungsvereinbarung nicht berührt.

Grundlage ist die Nutzungsvereinbarung Fassung 3.6 vom 12.10.2026. Diese Onlinefassung konkretisiert den monatlichen Basisplan, den elektronischen Vertragsschluss und die Zahlung per Rechnung und Überweisung für Unternehmen in Deutschland.